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Krankmeldung (Verhinderung der Teilnahme am Schulunterricht)
Kurze Zusammenfassung zur Schulbesuchsverordnung (§2 – Verhinderung der Teilnahme)
Wenn ein Kind krank ist oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, müssen Eltern die Schule am selben Tag unverzüglich informieren.
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Wichtige Hinweise der Rektorin:
„Ein ärztliches Attest ist grundsätzlich zunächst nicht nötig. Sollte Ihr Kind regelmäßig fehlen oder Zweifel bestehen, so kann ein ärztliches Attest von der Schule verlangt werden.“
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Wichtig im Verhinderungs- / Krankheitsfall :
Bitte vor 7:30 Uhr am Fehltag auf den Anrufbeantworter der Schule sprechen:
Telefon: +49 (7042) 2887854
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Folgende Infos bitte auf den Anrufbeantworter sprechen:
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Name des Anrufers
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Name des Kindes
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Klasse
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Grund der Abwesenheit (z. B. Krankheit (Art der Krankheit muss nicht angegeben werden))
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voraussichtliche Dauer (falls schon bekannt)
Für den Zeitraum der angegebenen voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit, muss nicht täglich erneut angerufen werden.
Wenn die Dauer jedoch nicht angegeben wurde oder die Abwesenheit länger als absehbar dauert, muss erneut angerufen werden
Tiefergreifende Informationen können hier nachgelesen werden:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulBesVBWV7P2
Dies Info ist mit Fr. von Preuschen abgestimmt, 02.12.2025
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